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Zoll außerhalb der EU: zwei Grenzen, die nicht zusammenfallen

Die Nachforderung an der Tür ist im Auslandsversand der Regelfall — ein Lieferpreis ist deshalb kein Preis, sondern eine Schätzung mit zweiter Rechnung dahinter. Über die Zollgrenze liefert shukchok verzollt: Der Betrag beim Bestellen ist der, der ankommt.

Dampf-Heizregister 1/2 Zoll mit zwei senkrecht stehenden Messing-Anschlussstutzen und Kupferrohr-Aluminiumlamellen-Wärmetauscher

Zwei Karten, eine Lieferung

Der Zusteller fordert nichts nach — aber nur eine der beiden Grenzen entscheidet darüber

Die meisten haben eine europäische Grenze vor Augen. Es sind zwei, und sie fallen nicht zusammen: Das Zollgebiet bestimmt, wo Zoll entsteht, das Mehrwertsteuergebiet, wo die gemeinsamen Umsatzsteuerregeln gelten.

Die Kanarischen Inseln gehören zum Zollgebiet, aber nicht zum Mehrwertsteuergebiet — Ware dorthin quert keine Zollgrenze im gewöhnlichen Sinn, verlässt aber den gemeinsamen Steuerraum. Monaco ist der umgekehrte Fall: kein EU-Mitgliedstaat, aber über Frankreich Teil des Zollgebiets.

Für Ihre Lieferklausel zählt das Zollgebiet, denn nur an dieser Linie entsteht Zoll. Darüber hinaus liefern wir verzollt: Zoll und Einfuhrabgaben werden im Bestellvorgang erhoben und stehen im Gesamtbetrag, eine Nachforderung durch den Zusteller gibt es nicht. Welche Lieferbedingung für einen Artikel gilt, steht am Artikel.

  • Ermittelt aus dem Bestimmungsland, nicht aus dem Eindruck, ob ein Ort europäisch wirkt
  • Eine Zolltarifnummer an allen 114 Artikeln macht den Betrag vorher berechenbar
  • Spätere Änderungen von Sätzen oder Kursen begründen keinen Anspruch (§ 8.4)

Warum der Betrag hält

Was den Gesamtbetrag vor der Bindung berechenbar macht

  • Eine Zolltarifnummer an jedem Artikel

    Alle 114 Artikel tragen eine. Ohne sie gibt es nichts anzuwenden, und die Berechnung müsste an die Grenze verschoben werden — genau von dort kommen die Überraschungsrechnungen.

  • Ursprung, soweit die Berechnung ihn braucht

    Die Ursprungsangabe hinter der Zollberechnung ist keine Präferenzursprungsaussage. Dafür fragen Sie je Position, nicht je Sortiment.

  • Keine Nachforderung durch den Zusteller

    Unter DDP sind die Abgaben mit der Bestellung abgegolten. Spätere Änderungen von Zollsätzen oder Wechselkursen begründen in keine Richtung einen Anspruch — § 8.4 unserer AGB sagt das ausdrücklich.

  • Eigene Abfertigung bleibt möglich

    Wenn Sie die Ware aufgrund einer eigenen Bewilligung, eines Zollverfahrens oder einer Befreiung selbst anmelden, gilt § 8.3 nicht und Sie tragen die Einfuhrabgaben. Sagen Sie es vor der Bestellung, nicht danach.

Vier Bestimmungsorte

Was wo passiert

Drei gewöhnliche Fälle und einer, der eine eigene Antwort braucht. Die Lieferklausel steht in jedem Fall auf dem Beleg.

Zoll und Einfuhrabgaben werden aus Zolltarifnummer, Ursprungsland, Warenwert und Bestimmungsland ermittelt. Maßgeblich ist der im Bestellvorgang ausgewiesene Betrag.
BestimmungBeispieleLieferklauselWas mit den Abgaben geschieht
DeutschlandInlandslieferungDAPKein Zollverfahren; Umsatzsteuer zum gesetzlichen Satz
Innerhalb des EU-ZollgebietsÖsterreich, Niederlande, Polen, MonacoDAPKein Zoll und keine Einfuhrabgaben; die Umsatzsteuer hängt an Ihrer USt-IdNr.
Außerhalb des EU-ZollgebietsSchweiz, Vereinigtes Königreich, Norwegen, USA, JapanDDPZoll und Einfuhrabgaben werden im Bestellvorgang ermittelt und sind im ausgewiesenen Gesamtbetrag enthalten; der Zusteller fordert nichts nach
SondergebieteGebiete innerhalb der einen und außerhalb der anderen GrenzeJe Bestimmungsort ermitteltDie beiden Fragen bekommen verschiedene Antworten; die Behandlung wird im Bestellvorgang bestimmt und nicht angenommen
Schwingkolbenpumpe CEME ET 3009, Ansicht mit Anschlussstecker und Druckstutzen mit Halteklammer

Das Wort mit zwei Bedeutungen

Der Ursprung kommt im Zollrecht zweimal vor, und nur eine Fassung spart Geld

Der nichtpräferenzielle Ursprung beantwortet, woher eine Ware für Statistik, handelspolitische Maßnahmen und Kennzeichnung stammt. Der präferenzielle Ursprung beantwortet, ob eine Ware nach einem Abkommen zwischen der Union und dem Bestimmungsland einen ermäßigten Satz erhält. Der zweite ist der, der den Betrag verändert — und der, der Nachweise verlangt.

Dieser Unterschied entscheidet, was ein Katalog Ihnen geben kann. Die Ursprungsangabe hinter der Berechnung im Bestellvorgang ist keine Präferenzursprungsaussage, und keine Formulierung auf einer Seite könnte sie dazu machen. Wenn Sie eine Lieferantenerklärung brauchen, fragen Sie zu der Position, die Sie beschaffen, und nicht zum Sortiment.

Und fragen Sie vorher. Auch das ist ein Papier, das nach dem Versand deutlich schwerer zu bekommen ist.

  • Ein Ländername in einem Datenfeld ist keine Erklärung zum Ursprung
  • Halten Sie die Zolltarifnummer im eigenen Artikelstamm fest — Ihr Spediteur fragt zuerst danach
  • Sie ändert sich selten und macht den Vergleich der Landed Costs zwischen Lieferanten aussagekräftig

Zwei Wege hinein

Sehen Sie den Gesamtbetrag, bevor Sie sich binden — nicht erst an der Tür

Über die Zollgrenze werden Zoll und Einfuhrabgaben im Bestellvorgang aus Zolltarifnummer und Bestimmungsland ermittelt und sind im ausgewiesenen Betrag enthalten. Und wenn Sie selbst herstellen oder handeln: Wer hier listet, steht mit seinem Sortiment über denselben Bestellvorgang vor Käufern außerhalb der EU — ohne Einstellgebühr.

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