Zoll außerhalb der EU: zwei Grenzen, die nicht zusammenfallen
Die Nachforderung an der Tür ist im Auslandsversand der Regelfall — ein Lieferpreis ist deshalb kein Preis, sondern eine Schätzung mit zweiter Rechnung dahinter. Über die Zollgrenze liefert shukchok verzollt: Der Betrag beim Bestellen ist der, der ankommt.

Zwei Karten, eine Lieferung
Der Zusteller fordert nichts nach — aber nur eine der beiden Grenzen entscheidet darüber
Die meisten haben eine europäische Grenze vor Augen. Es sind zwei, und sie fallen nicht zusammen: Das Zollgebiet bestimmt, wo Zoll entsteht, das Mehrwertsteuergebiet, wo die gemeinsamen Umsatzsteuerregeln gelten.
Die Kanarischen Inseln gehören zum Zollgebiet, aber nicht zum Mehrwertsteuergebiet — Ware dorthin quert keine Zollgrenze im gewöhnlichen Sinn, verlässt aber den gemeinsamen Steuerraum. Monaco ist der umgekehrte Fall: kein EU-Mitgliedstaat, aber über Frankreich Teil des Zollgebiets.
Für Ihre Lieferklausel zählt das Zollgebiet, denn nur an dieser Linie entsteht Zoll. Darüber hinaus liefern wir verzollt: Zoll und Einfuhrabgaben werden im Bestellvorgang erhoben und stehen im Gesamtbetrag, eine Nachforderung durch den Zusteller gibt es nicht. Welche Lieferbedingung für einen Artikel gilt, steht am Artikel.
- Ermittelt aus dem Bestimmungsland, nicht aus dem Eindruck, ob ein Ort europäisch wirkt
- Eine Zolltarifnummer an allen 114 Artikeln macht den Betrag vorher berechenbar
- Spätere Änderungen von Sätzen oder Kursen begründen keinen Anspruch (§ 8.4)
Vier Bestimmungsorte
Was wo passiert
Drei gewöhnliche Fälle und einer, der eine eigene Antwort braucht. Die Lieferklausel steht in jedem Fall auf dem Beleg.
| Bestimmung | Beispiele | Lieferklausel | Was mit den Abgaben geschieht |
|---|---|---|---|
| Deutschland | Inlandslieferung | DAP | Kein Zollverfahren; Umsatzsteuer zum gesetzlichen Satz |
| Innerhalb des EU-Zollgebiets | Österreich, Niederlande, Polen, Monaco | DAP | Kein Zoll und keine Einfuhrabgaben; die Umsatzsteuer hängt an Ihrer USt-IdNr. |
| Außerhalb des EU-Zollgebiets | Schweiz, Vereinigtes Königreich, Norwegen, USA, Japan | DDP | Zoll und Einfuhrabgaben werden im Bestellvorgang ermittelt und sind im ausgewiesenen Gesamtbetrag enthalten; der Zusteller fordert nichts nach |
| Sondergebiete | Gebiete innerhalb der einen und außerhalb der anderen Grenze | Je Bestimmungsort ermittelt | Die beiden Fragen bekommen verschiedene Antworten; die Behandlung wird im Bestellvorgang bestimmt und nicht angenommen |

Das Wort mit zwei Bedeutungen
Der Ursprung kommt im Zollrecht zweimal vor, und nur eine Fassung spart Geld
Der nichtpräferenzielle Ursprung beantwortet, woher eine Ware für Statistik, handelspolitische Maßnahmen und Kennzeichnung stammt. Der präferenzielle Ursprung beantwortet, ob eine Ware nach einem Abkommen zwischen der Union und dem Bestimmungsland einen ermäßigten Satz erhält. Der zweite ist der, der den Betrag verändert — und der, der Nachweise verlangt.
Dieser Unterschied entscheidet, was ein Katalog Ihnen geben kann. Die Ursprungsangabe hinter der Berechnung im Bestellvorgang ist keine Präferenzursprungsaussage, und keine Formulierung auf einer Seite könnte sie dazu machen. Wenn Sie eine Lieferantenerklärung brauchen, fragen Sie zu der Position, die Sie beschaffen, und nicht zum Sortiment.
Und fragen Sie vorher. Auch das ist ein Papier, das nach dem Versand deutlich schwerer zu bekommen ist.
- Ein Ländername in einem Datenfeld ist keine Erklärung zum Ursprung
- Halten Sie die Zolltarifnummer im eigenen Artikelstamm fest — Ihr Spediteur fragt zuerst danach
- Sie ändert sich selten und macht den Vergleich der Landed Costs zwischen Lieferanten aussagekräftig
Die Nachbarfragen
Die andere Grenze — und was über diese hier geht
- Umsatzsteuer bei Lieferungen in die EUDie andere Grenze und die Vorschrift, die bei Waren wirklich gilt.
- Für den EinkaufFrei-ab-Schwellen je Zone, Bestellnummer und Kostenstelle bis zur Rechnung.
- DichtungenLeicht, klein und häufig über eine Zollgrenze unterwegs.
- Filter und SiebeZolltarifnummer an der Position, damit der Gesamtbetrag vorher feststeht.
Zwei Wege hinein
Sehen Sie den Gesamtbetrag, bevor Sie sich binden — nicht erst an der Tür
Über die Zollgrenze werden Zoll und Einfuhrabgaben im Bestellvorgang aus Zolltarifnummer und Bestimmungsland ermittelt und sind im ausgewiesenen Betrag enthalten. Und wenn Sie selbst herstellen oder handeln: Wer hier listet, steht mit seinem Sortiment über denselben Bestellvorgang vor Käufern außerhalb der EU — ohne Einstellgebühr.