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Reverse Charge bei Waren: warum der Vorgang anders heißt

Eine ungültige USt-IdNr. fällt nach der Bestellung auf, nicht davor — der Wortlaut auf Ihrer Rechnung ist deshalb keine Formalie, sondern die Steuer, die Ihnen später nachberechnet wird. Ohne deutsche Umsatzsteuer geht die Rechnung; mit dem falschen Mechanismus nicht.

Universalfilter mit weißem Kunststoffgehäuse, transparentem Sammelbehälter mit sichtbarem zylindrischen Filterelement, Edelstahl-Haltewinkel mit zwei Befestigungslanglöchern und zwei Steckverschraubungen mit Beschriftung GAS-IN und GAS-OUT

Die Bitte, die täglich kommt

Ein populärer Name, zwei Mechanismen mit nichts gemeinsam außer dem Ergebnis

Reverse Charge im fachlichen Sinn verlagert die Steuerschuld vom Leistenden auf den Leistungsempfänger. Das ist § 13b UStG, in der Mehrwertsteuersystemrichtlinie sind es die Artikel 44 und 196, und es betrifft sonstige Leistungen: eine Beratung, eine Lizenz, eine im Ausland erbrachte Reparatur.

Eine grenzüberschreitende Warenlieferung innerhalb der EU funktioniert anders. Die Lieferung ist bei uns befreit (§ 4 Nr. 1 Buchst. b i. V. m. § 6a UStG, Art. 138 MwStSystRL), und bei Ihnen entsteht ein eigener Steuertatbestand — der innergemeinschaftliche Erwerb. Es wird nichts verschoben.

Für Sie sieht das Ergebnis gleich aus, weshalb der Unterschied unsichtbar bleibt, bis eine Prüfung nach Nachweisen fragt. Sichtbar ist er am Beleg: Eine Warenrechnung braucht den Hinweis auf die Befreiung (§ 14 Abs. 4 Nr. 8) und nicht die Formel von der Steuerschuldnerschaft des Empfängers.

  • Derselbe Betrag, ein anderer Hinweis darauf gedruckt
  • Andere Nachweise dahinter — und nach den Nachweisen fragt eine Prüfung
  • Preise stehen hier durchgehend netto

Vier Vorgänge

Welche Vorschrift für welche Lieferung gilt

Vier Fälle, vier verschiedene Belege. Nur der dritte ist Reverse Charge im Rechtssinn.

In drei dieser vier Zeilen steht am Ende null Prozent deutsche Umsatzsteuer, und die Gründe sind völlig verschieden. Deshalb zählt der Wortlaut auf dem Beleg mehr als der Betrag.
VorgangVorschriftAuf der RechnungWer schuldet die Steuer
Ware an EU-Unternehmer mit verwendeter gültiger USt-IdNr.§ 4 Nr. 1 Buchst. b i. V. m. § 6a UStG, Art. 138 MwStSystRLHinweis auf die Befreiung als innergemeinschaftliche LieferungBei uns niemand; der Kunde erklärt einen innergemeinschaftlichen Erwerb
Ware an EU-Unternehmer ohne verwendete USt-IdNr.Keine Befreiung — gewöhnliche InlandslieferungDeutsche Umsatzsteuer zum gesetzlichen SatzDer Lieferer
Sonstige Leistung an einen EU-Unternehmer§ 13b UStG, Art. 44 und 196 MwStSystRL„Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers"Der Leistungsempfänger
Ware in ein Land außerhalb der EU§ 4 Nr. 1 Buchst. a i. V. m. § 6 UStGHinweis auf die steuerfreie AusfuhrBei uns niemand; im Zielland entstehen Einfuhrabgaben
Weißer zylindrischer PTFE-Filtereinsatz, stehend fotografiert

Seit 2020 strenger

Eine fehlende Nummer ist nichts mehr, was sich später klären lässt

Bis zu den Quick Fixes galten die USt-IdNr. des Erwerbers und die Zusammenfassende Meldung als Formalien. Die Richtlinie (EU) 2018/1910, anzuwenden ab 1. Januar 2020, hat aus beidem eine materielle Voraussetzung gemacht — § 6a Abs. 1 Nr. 4 für die Nummer, § 4 Nr. 1 Buchst. b i. V. m. § 18a für die Meldung.

Fehlt eines von beidem, entfällt die Befreiung, auch bei nachweislich unternehmerischem Kunden und nachweislich grenzüberschreitender Ware. Eine Asymmetrie lohnt sich zu kennen: Die Richtlinie enthält eine Escape-Klausel für den Lieferer, der sein Versäumnis begründen kann. Der deutsche Wortlaut übernimmt sie nicht.

Ein verwandter Irrtum betrifft Kunden, die schlicht keine Nummer angeben. „Keine USt-IdNr., also Fernverkauf" ist falsch — § 3c erfasst nur Nichtunternehmer und sogenannte Schwellenerwerber.

  • Ein registrierter EU-Unternehmer ohne mitgeteilte Nummer bleibt eine Inlandslieferung
  • Da wir ausschließlich an Unternehmer verkaufen, kommt der Fernverkauf hier ohnehin nicht zum Zug
  • Eine Nummer vor der Bestellung zu korrigieren ist weit einfacher als eine Rechnung danach

Alles davon, nicht das meiste

Was erfüllt sein muss, damit die Lieferung steuerfrei ist

Seit 2020 sind der dritte und der fünfte Punkt materielle Voraussetzungen und keine Formalien mehr — deshalb lohnt sich die Liste bis zum Ende.

  • Der Erwerber ist Unternehmer und erwirbt für sein Unternehmen
  • Die Ware gelangt physisch in einen anderen Mitgliedstaat
  • Der Erwerber verwendet eine gültige, von einem anderen Mitgliedstaat erteilte USt-IdNr.
  • Der Erwerb unterliegt im Land des Erwerbers der Erwerbsbesteuerung
  • Die Lieferung ist zutreffend in der Zusammenfassenden Meldung erklärt
  • Der Gelangensnachweis liegt vor — Gelangensbestätigung oder ein gleichwertiger Beleg nach der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
  • Der Buchnachweis dokumentiert Vorgang, Abnehmer und Warenweg

Von EU-Firmenkunden

Fünf Fragen vor der ersten Lieferung über die Grenze

Bekomme ich als Firma aus der EU eine Rechnung ohne Umsatzsteuer?
Ja, wenn die Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung vorliegen — Sie verwenden eine gültige USt-IdNr. eines anderen Mitgliedstaats, die Ware gelangt dorthin, und die Lieferung wird in unserer Zusammenfassenden Meldung erklärt. Solange Ihre Nummer nicht bestätigt ist, wird Umsatzsteuer berechnet.
Heißt das „Reverse Charge"?
Umgangssprachlich ja, rechtlich nein. Reverse Charge verlagert die Steuerschuld auf den Empfänger und betrifft sonstige Leistungen. Bei Waren ist die Lieferung bei uns befreit, und bei Ihnen entsteht ein eigener innergemeinschaftlicher Erwerb. Auf der Rechnung steht derselbe Betrag; der aufgedruckte Hinweis und die Nachweise dahinter sind verschieden.
Was passiert, wenn meine USt-IdNr. nicht bestätigt werden kann?
Dann greift die Befreiung nicht und es wird deutsche Umsatzsteuer berechnet. Stellt sich eine Nummer nachträglich als ungültig heraus, erlaubt § 7.2 unserer AGB die Nachberechnung. Eine Nummer vor der Bestellung zu korrigieren ist deutlich einfacher, als eine Rechnung hinterher zu berichtigen.
Welchen Nachweis brauchen Sie, dass die Ware angekommen ist?
Eine Gelangensbestätigung von Ihnen oder einen gleichwertigen Beleg, etwa den Frachtbrief des Spediteurs oder einen Sendungsnachweis. Das ist keine Bürokratie um ihrer selbst willen: Ohne diesen Nachweis entfällt die Befreiung, und die Steuer schulden dann wir.
Was gilt bei einer Lieferung in die Schweiz oder nach Großbritannien?
Eine andere Befreiung. Das sind Ausfuhren in ein Drittland, steuerfrei nach § 4 Nr. 1 Buchst. a i. V. m. § 6 UStG und über den Ausfuhrnachweis der Zollverwaltung belegt statt über eine Gelangensbestätigung. Einfuhrabgaben entstehen im Zielland; bei Lieferungen über die Zollgrenze werden sie nach § 8.3 unserer AGB bereits im Bestellvorgang erhoben.

Zwei Schritte

Tragen Sie zuerst die Nummer ein, dann füllen Sie den Warenkorb

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gehört ins Firmenprofil, von dort läuft sie mit der Bestellung bis auf die Rechnung. Steht sie einmal da, ist der Preis, den Sie ohne Anmeldung gesehen haben, genau der, den Sie gegen Ihr eigenes Budget halten.

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