Sendung verfolgen·Anmelden·
·

Industriegüter online kaufen: was ein B2B-Marktplatz ist und wer dabei Ihr Vertragspartner wird

Das Wort Marktplatz beschreibt ein Schaufenster, kein Rechtsverhältnis — die Plattform, bei der Sie bestellen, ist deshalb nicht automatisch Ihr Verkäufer, sondern der, den die Bedingungen je Position nennen. Zwei Fragen trennen die Modelle, und beide zählen erst im Streitfall.

Dampfentlüfter Spirax Sarco AV13, Typenschild mit PMA 16 bar, TMA 250°C, PMO 13 bar

Vor der ersten Bestellung

Die Sortimentsbreite sagt nichts. Wer die Rechnung stellt, sagt alles.

Ein Herstellershop kann zehntausend Artikel führen und ein Marktplatz zweihundert. Was die Modelle trennt, ist, mit wem Sie tatsächlich einen Vertrag schließen — und dafür gibt es genau zwei Fragen: Wer verkauft die Position, und an wen muss eine Mängelanzeige gehen?

Die sind nicht akademisch. Sie entscheiden, wer Ihnen die Leistung schuldet, wer das Insolvenzrisiko trägt, wessen Bedingungen gelten und wie viele getrennte Rechtsverhältnisse Ihre Buchhaltung pflegt, um an einem Nachmittag fünf Positionen zu kaufen.

Die Antwort ist eine Tatsache und keine Werbung: Sie steht in den Bedingungen. shukchok ist ein offener Marktplatz für Industriegüter in beiden Rollen — Verkäufer der eigenen Ware, Vermittler bei Anbieterware — und welche der beiden für eine Position gilt, steht vor der Bestellung dabei, bei vermittelter Ware mit Firmierung und Anschrift des Anbieters.

  • Ein Warenkorb und ein Bestellvorgang, gleich wie viele Anbieter beteiligt sind
  • Wer verkauft, steht je Position dabei und nicht im Kleingedruckten
  • Ihre Bestellnummer und Ihre Kostenstelle laufen mit bis auf den Beleg

Sechs Konstruktionen

Wer verkauft, wer abrechnet, wer für einen Mangel einsteht

Lesen Sie die zweite und die vierte Spalte zuerst. Das sind die, die im Streitfall auftauchen.

Die dritte Zeile ist shukchok. Welche Rolle für eine Position gilt, steht auf der Produktseite, im Warenkorb und auf dem Beleg — vor der Bestellung. Enthält eine Bestellung eigene und vermittelte Ware, entstehen entsprechend mehrere Belege: Zwei verschiedene Verkäufer passen nicht auf eine Rechnung.
ModellIhr VertragspartnerWer stellt die RechnungWohin geht die Mängelanzeige
Vermittlungs-MarktplatzDer jeweilige Anbieter hinter der PositionJeder Anbieter für sichAn jeden Anbieter; die Plattform leitet allenfalls weiter
Marktplatz im EigenhandelDer PlattformbetreiberDer Betreiber, im eigenen NamenAn den Betreiber, gleich aus welchem Lager die Ware kam
Marktplatz mit beiden Rollen — das Modell hierJe Position: bei eigener Ware wir, bei Anbieterware der AnbieterDer Betreiber stellt beide; bei vermittelter Ware im Namen und für Rechnung des AnbietersAn den, der diese Position verkauft; der Betreiber leitet unverzüglich weiter
Distributor- oder HändlershopDer HändlerDer HändlerAn den Händler
HerstellershopDer HerstellerDer HerstellerAn den Hersteller
Beschaffungsplattform auf KäuferseiteNiemand — sie verkauft nichtDer dahinter angebundene LieferantAn diesen Lieferanten

Was sich praktisch ändert

Vier Folgen, die Sie in derselben Woche merken

  • Ein Bestellvorgang statt fünf

    Positionen verschiedener Anbieter gehen in einen Warenkorb, eine Kasse und eine Zahlung. Das ist der Teil, der den Nachmittag spart; die Belege folgen den beteiligten Verkäufern.

  • Wer verkauft, steht an der Position

    Vor der Bestellung zeigt jede Position, wer sie verkauft — wir oder ein benannter Anbieter mit Firmierung und Anschrift. Ohne diese Angabe gilt eine Position als eigene Ware.

  • Teillieferung als Regelfall

    Die Ware kommt aus mehreren Lagern, eine Bestellung erreicht Sie deshalb meist in mehreren Sendungen. § 8.9 unserer AGB sagt das ausdrücklich, einschließlich gesonderter Abrechnung.

  • Anbieter kommen ohne Gebühr herein

    Keine Einstellgebühr, kein Monatsbeitrag, keine manuelle Produktfreigabe. Mitbringen muss ein Anbieter technische Angaben, die sich vergleichen lassen — ein Artikel ohne sie geht nicht online.

Universalfilter mit weißem Kunststoffgehäuse, transparentem Sammelbehälter mit sichtbarem zylindrischen Filterelement, Edelstahl-Haltewinkel mit zwei Befestigungslanglöchern und zwei Steckverschraubungen mit Beschriftung GAS-IN und GAS-OUT

Die Regeln, die alle zitieren

Die halbe Plattformregulierung, von der Sie gelesen haben, gilt hier nicht

Art. 30 des Digital Services Act — die „Know your business customer"-Pflicht, Händlerangaben zu erheben und zu überprüfen — gilt für Plattformen, die es Verbrauchern ermöglichen, Fernabsatzverträge mit Unternehmern zu schließen. Ebenso nimmt die Platform-to-Business-Verordnung reine B2B-Vermittlungsdienste aus, die Verbrauchern nicht angeboten werden.

Was für die großen Verbrauchermarktplätze gilt, gilt hier also nicht — und das ist der Anwendungsbereich dieser Regeln und keine Lücke in ihnen.

Die umsatzsteuerliche Marktplatzhaftung kennt diese Beschränkung nicht. § 25e UStG lässt den Betreiber einer elektronischen Schnittstelle für nicht entrichtete Steuer aus einer unterstützten Lieferung haften, § 22f verlangt Aufzeichnungen über den liefernden Unternehmer — beide knüpfen an die Lieferung selbst an.

  • Welche der beiden Rollen eine Plattform einnimmt, ist die erste Frage an sie
  • Sie klärt sich besser vor der ersten Bestellung als danach
  • Unsere ist in § 1 der Bedingungen beantwortet und an jeder Position wiederholt

Von beiden Seiten der Plattform

Sechs Fragen, die Käufer und Anbieter zuerst stellen

Wer ist mein Vertragspartner, wenn ich hier bestelle?
Das hängt an der Position, und Sie sehen es vor der Bestellung. Bei eigener Ware sind wir Verkäufer und der Vertrag kommt mit uns zustande. Bei Anbieterware kommt der Vertrag mit diesem Anbieter zustande; wir wickeln den Bestellvorgang ab, ziehen die Zahlung für seine Rechnung ein und stellen den Beleg in seinem Namen aus. Ist kein Anbieter genannt, gilt die Position als eigene Ware.
Was ist der Unterschied zwischen einem Marktplatz und einem Händlershop?
Ein Händlershop verkauft Ware, die er eingekauft hat, und dort gibt es einen Verkäufer für alles. Ein Marktplatz führt Ware, die Anbieter selbst einstellen, der Verkäufer kann also je Position verschieden sein. Der praktische Unterschied für Sie ist nicht das Sortiment — es ist die Zahl der Parteien, mit denen Sie es zu tun haben, wenn eine Lieferung nicht stimmt.
An wen richte ich eine Mängelanzeige?
An den, der diese Position verkauft. Bei eigener Ware sind das wir; bei vermittelter Ware der an der Position genannte Anbieter, und wir leiten die Anzeige unverzüglich weiter und unterstützen bei der Abwicklung. Zwischen Unternehmen ist die Anzeige nach der Untersuchung unverzüglich zu erstatten, sonst gilt die Ware nach § 377 HGB als genehmigt.
Warum kommt meine Bestellung in mehreren Sendungen und auf mehreren Belegen?
Weil die Ware aus verschiedenen Lagern kommt und, wo eigene und vermittelte Positionen gemischt sind, von verschiedenen Verkäufern. Die Teillieferung ist nach § 8.9 der Regelfall, und jeder Verkäufer rechnet für sich ab. Einfach bleibt der Vorgang: ein Warenkorb, eine Kasse, eine Zahlung.
Kann ich den Katalog in unser Beschaffungssystem einbinden?
Heute nicht. Es gibt kein PunchOut über OCI oder cXML, keinen BMEcat-Export mit eCl@ss- oder ETIM-Klassifikation, kein EDI über EDIFACT und keine Peppol-Anbindung; Angebot und Rechnung sind PDF, und ein Angebot umfasst eine Position. Gut, das vorher zu wissen. Eine Unterscheidung hilft in der Zwischenzeit: eCl@ss und ETIM sind Klassifikationssprachen, BMEcat ist der Behälter, der sie transportiert, und UNSPSC ist eine Warengruppen-Taxonomie ganz ohne technische Merkmale.
Was kostet uns das Listen als Hersteller oder Händler?
Zum Einstieg nichts und im Monat nichts. Wir beteiligen uns an einer Position, die tatsächlich verkauft wird, und an sonst nichts. Sie behalten Ihre Preise in der Hand und stehen an jeder Position mit Namen dabei; Shop, Kasse, Zahlungsabwicklung und Kundenkontakt sind unsere Sache. Eine manuelle Produktfreigabe gibt es ebenfalls nicht — die Prüfung läuft automatisiert, ein Artikel geht online, sobald seine Angaben vergleichbar genug sind.

Zwei Seiten, eine Plattform

Entscheiden Sie, welche Seite des Marktplatzes Ihre ist

Als Käufer bekommen Sie Preis und Spezifikation vor der Anmeldung und einen Vorgang für beliebig viele Anbieter im Warenkorb. Als Hersteller oder Händler bekommen Sie Regalplatz, dessen Belegung nichts kostet — bezahlt werden wir aus einem Verkauf, ein Artikel ohne Verkauf kostet Sie also nie etwas.

Der Webshop für die Industrie