Industriegüter online kaufen: was ein B2B-Marktplatz ist und wer dabei Ihr Vertragspartner wird
Das Wort Marktplatz beschreibt ein Schaufenster, kein Rechtsverhältnis — die Plattform, bei der Sie bestellen, ist deshalb nicht automatisch Ihr Verkäufer, sondern der, den die Bedingungen je Position nennen. Zwei Fragen trennen die Modelle, und beide zählen erst im Streitfall.

Vor der ersten Bestellung
Die Sortimentsbreite sagt nichts. Wer die Rechnung stellt, sagt alles.
Ein Herstellershop kann zehntausend Artikel führen und ein Marktplatz zweihundert. Was die Modelle trennt, ist, mit wem Sie tatsächlich einen Vertrag schließen — und dafür gibt es genau zwei Fragen: Wer verkauft die Position, und an wen muss eine Mängelanzeige gehen?
Die sind nicht akademisch. Sie entscheiden, wer Ihnen die Leistung schuldet, wer das Insolvenzrisiko trägt, wessen Bedingungen gelten und wie viele getrennte Rechtsverhältnisse Ihre Buchhaltung pflegt, um an einem Nachmittag fünf Positionen zu kaufen.
Die Antwort ist eine Tatsache und keine Werbung: Sie steht in den Bedingungen. shukchok ist ein offener Marktplatz für Industriegüter in beiden Rollen — Verkäufer der eigenen Ware, Vermittler bei Anbieterware — und welche der beiden für eine Position gilt, steht vor der Bestellung dabei, bei vermittelter Ware mit Firmierung und Anschrift des Anbieters.
- Ein Warenkorb und ein Bestellvorgang, gleich wie viele Anbieter beteiligt sind
- Wer verkauft, steht je Position dabei und nicht im Kleingedruckten
- Ihre Bestellnummer und Ihre Kostenstelle laufen mit bis auf den Beleg
Sechs Konstruktionen
Wer verkauft, wer abrechnet, wer für einen Mangel einsteht
Lesen Sie die zweite und die vierte Spalte zuerst. Das sind die, die im Streitfall auftauchen.
| Modell | Ihr Vertragspartner | Wer stellt die Rechnung | Wohin geht die Mängelanzeige |
|---|---|---|---|
| Vermittlungs-Marktplatz | Der jeweilige Anbieter hinter der Position | Jeder Anbieter für sich | An jeden Anbieter; die Plattform leitet allenfalls weiter |
| Marktplatz im Eigenhandel | Der Plattformbetreiber | Der Betreiber, im eigenen Namen | An den Betreiber, gleich aus welchem Lager die Ware kam |
| Marktplatz mit beiden Rollen — das Modell hier | Je Position: bei eigener Ware wir, bei Anbieterware der Anbieter | Der Betreiber stellt beide; bei vermittelter Ware im Namen und für Rechnung des Anbieters | An den, der diese Position verkauft; der Betreiber leitet unverzüglich weiter |
| Distributor- oder Händlershop | Der Händler | Der Händler | An den Händler |
| Herstellershop | Der Hersteller | Der Hersteller | An den Hersteller |
| Beschaffungsplattform auf Käuferseite | Niemand — sie verkauft nicht | Der dahinter angebundene Lieferant | An diesen Lieferanten |

Die Regeln, die alle zitieren
Die halbe Plattformregulierung, von der Sie gelesen haben, gilt hier nicht
Art. 30 des Digital Services Act — die „Know your business customer"-Pflicht, Händlerangaben zu erheben und zu überprüfen — gilt für Plattformen, die es Verbrauchern ermöglichen, Fernabsatzverträge mit Unternehmern zu schließen. Ebenso nimmt die Platform-to-Business-Verordnung reine B2B-Vermittlungsdienste aus, die Verbrauchern nicht angeboten werden.
Was für die großen Verbrauchermarktplätze gilt, gilt hier also nicht — und das ist der Anwendungsbereich dieser Regeln und keine Lücke in ihnen.
Die umsatzsteuerliche Marktplatzhaftung kennt diese Beschränkung nicht. § 25e UStG lässt den Betreiber einer elektronischen Schnittstelle für nicht entrichtete Steuer aus einer unterstützten Lieferung haften, § 22f verlangt Aufzeichnungen über den liefernden Unternehmer — beide knüpfen an die Lieferung selbst an.
- Welche der beiden Rollen eine Plattform einnimmt, ist die erste Frage an sie
- Sie klärt sich besser vor der ersten Bestellung als danach
- Unsere ist in § 1 der Bedingungen beantwortet und an jeder Position wiederholt
Von beiden Seiten der Plattform
Sechs Fragen, die Käufer und Anbieter zuerst stellen
Wer ist mein Vertragspartner, wenn ich hier bestelle?
Was ist der Unterschied zwischen einem Marktplatz und einem Händlershop?
An wen richte ich eine Mängelanzeige?
Warum kommt meine Bestellung in mehreren Sendungen und auf mehreren Belegen?
Kann ich den Katalog in unser Beschaffungssystem einbinden?
Was kostet uns das Listen als Hersteller oder Händler?
Selbst nachlesen
Wo die Antworten aufgeschrieben sind
- Über diesen MarktplatzWie das Modell hier umgesetzt ist und wer darauf listet.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen§ 1 zu den Rollen, § 2 zu den Anbietern, § 8.9 zur Teillieferung.
- DichtungenHersteller und Anbieter an jeder Position genannt.
- Pneumatik und HydraulikPreis und Spezifikationstabelle ohne Konto.
Zwei Seiten, eine Plattform
Entscheiden Sie, welche Seite des Marktplatzes Ihre ist
Als Käufer bekommen Sie Preis und Spezifikation vor der Anmeldung und einen Vorgang für beliebig viele Anbieter im Warenkorb. Als Hersteller oder Händler bekommen Sie Regalplatz, dessen Belegung nichts kostet — bezahlt werden wir aus einem Verkauf, ein Artikel ohne Verkauf kostet Sie also nie etwas.